Baumschutzsatzung
Sie kann von einer Stadt/Gemeinde verordnet werden und schreibt für private Grundstückseigentümer die Voraussetzungen fest, unter denen sie Bäume auf Ihrem Grundstück fällen/schneiden dürfen. Dadurch soll der für das Stadtbild und Stadtklima/Stadtökologie wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden. Regionale Baumschutzsatzungen Stand 2018:
ZTV- Baumpflege 2017
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege)
2017 wurde eine neue Auflage der ZTV- Baumpflege veröffentlicht. Dies ist ein kleines Buch, welches Richtlinien und Regelwerke für Baumpfleger beschreibt.
Sie gilt momentan als „Stand der Technik“.
Verkehrssicherungspflicht und Urteile zu Bäumen
Bäume und Recht allgemein (hier)
Neue Urteile zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen (hier)
Nachbarschaftsrecht
Nachbarschaftsrecht ist Ländersache. Hier ein Beispiel für das Bundesland Bayern aus Ingolstadt.
Baumkontrolle
FLL-Empfohlene Intervalle für Baumkontrolle: